Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Anspruch

Diese Website soll für alle nutzbar sein – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung. Sie orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA und der europäischen Norm EN 301 549.

Was die Seite bietet

Oben rechts in der Kopfzeile sitzen zwei Knöpfe, die ohne Menü auskommen:
• Lupe: Jeder Tipp vergrößert die Schrift – 150 %, 200 %, dann wieder normal. Ab 150 % wird zusätzlich eine besonders gut lesbare Schrift verwendet und die Navigation auf ein großes Menü umgestellt.
• Kontrast-Symbol (halb gefüllter Kreis): Jeder Tipp wechselt zwischen hohem Kontrast (Schwarz auf Weiß), einem Modus für Farbsehschwäche (Blau statt Rot-Braun, alle Links unterstrichen) und der normalen Darstellung.
Nach jedem Tipp wird die neue Einstellung groß eingeblendet und für Screenreader angesagt. Außerdem:
• Bedienung vollständig per Tastatur, mit sichtbarem Fokus und „Zum Inhalt springen“-Link
• Textkontraste von mindestens 4,5 : 1
• Beschreibende Alternativtexte für Fotos
• Gliederung mit Überschriften, Navigationsbereichen und Brotkrumen
• Die Seite lässt sich im Browser bis 400 % vergrößern, ohne seitlich zu scrollen
• Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, verzichtet die Seite auf Animationen

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist weitgehend barrierefrei. Sie wurde mit automatischen Prüfungen und manuell (Tastatur, Vergrößerung, Bildschirmbreiten von 320 bis 1440 Pixeln) getestet. Bekannte Einschränkungen: Verlinkte Fremdangebote wie WhatsApp, Instagram und OpenStreetMap liegen außerhalb dieser Website. Das Vorstellungsvideo hat Untertitel (mit Sprecherangabe, da Marcus außerhalb des Bildes spricht) und darunter eine Textfassung zum Nachlesen.

Stand dieser Erklärung: Oktober 2026

Barriere gefunden?

Wenn dir etwas auffällt, das du nicht nutzen kannst, schreib mir bitte: marcusfriebel@yahoo.de oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter +49 174 943 6542. Ich antworte dir und suche eine Lösung – notfalls bekommst du die Information auf anderem Weg.

Zuständige Behörde

Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.